Zusammenfassung
Das beschriebene Stufenmodell enthält Vereinbarungen zwischen Lehrer/Lehrerin, Schüler/Schülerin und eventuellen Dritten sowie abgestufte Konsequenzen, wenn die Vereinbarungen nicht eingehalten werden.
Es regelt Verantwortlichkeiten und stellt Verbindlichkeiten her.
Die Anwendung eines Stufenmodells im Umgang mit problematischem Schülerverhalten stellt an Schüler/Schülerinnen, Lehrer/Lehrerinnen und Direktor/Direktorinnen bestimmte Anforderungen. Ihnen werden bestimmte Aufgaben zugewiesen.
Die Autoren/Autorinnen gehen davon aus, dass
- die Schule ein soziales System ist, in dem das Verhalten der einzelnen Glieder das der anderen beeinflusst und verändert.
- die Schule eine Einrichtung ist, in der sich die Schüler/Schülerinnen im Laufe ihrer Sozialisation zeitlich am längsten in einem strukturierten sozialen Gefüge aufhalten.
- Sekundarprävention bei Jugendlichen im Sinne von Früherkennung und Intervention bei Substanzmissbrauch und/oder Verhaltensauffälligkeiten in der Verantwortung des unmittelbaren Bezugsfeldes liegt und nicht an Experten/Expertinnen delegiert werden kann.
Die Unterscheidung zwischen Erziehung, Beratung und Therapie ist schwierig, aber möglich; zur Klärung und Unterscheidung bedarf es eines interdisziplinären Ansatzes.
Bei einfacheren Problemen führt die Intervention des Lehrers/der Lehrerin zu einer Entlastung und Reintegration des Schülers/der Schülerin in der Klasse.
Bei tiefer liegenden Störungen wird es darum gehen, in Zusammenarbeit mit Experten/Expertinnen und im Gespräch mit den Eltern die einzelnen Ursachen zu ergründen. Der Schulberater/die Schulberaterin sowie Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Sozial- und Gesundheitsdienste und anderer Beratungsstellen bieten Ihnen hierfür Unterstützung an. Das vorliegende Stufenmodell gibt Anregungen zur Vernetzung zwischen diesen Institutionen, wobei der vorgeschlagene Ablauf nur exemplarisch verstanden werden kann.