Empfehlungen zur Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten

Der Markt für Nikotinprodukte verändert sich rasant. Viele neue Produkte enthalten keinen Tabak, aber Nikotin – und werden daher von bestehenden Regelungen oft nicht ausreichend erfasst. Aus Sicht der Österreichischen ARGE Suchtvorbeugung braucht es deshalb eine zeitgemäße gesetzliche Antwort.

In ihren Empfehlungen zur Novelle des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes spricht sich die ARGE dafür aus, Nikotin klar im Gesetz zu benennen und alle Nikotinprodukte umfassend zu regulieren.

Zu den zentralen Empfehlungen zählen unter anderem: die Einbeziehung synthetischen Nikotins und nikotin-analoger Substanzen, ein Verbot charakteristischer Aromen, die Regulierung von Nikotingehalt und pH-Wert, die Ausweitung von Werbe- und Sponsoringverboten sowie klare Regelungen zu Steuer und Verkauf.

Die ARGE Suchtvorbeugung legt zehn zentrale Empfehlungen für eine zeitgemäße Regulierung von Tabak- und Nikotinprodukten vor.

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