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Paragraf 13 Suchtmittelgesetz (SMG) gibt den Leitfaden für illegale Substanzen vor, der auch im Bereich des Bundesheers gilt.
Paragraf 13 Suchtmittelgesetz (SMG) gibt den Leitfaden für illegale Substanzen vor, der auch im Bereich des Bundesheers gilt.


====Plattform Gewaltprävention OÖ====
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